Neue Corona-Verordnung!

Ab dem 21. August verschärfen sich die Regelungen für den Sport wieder.

Für Sport in Innenräumen gilt ab sofort wieder die 3G Regelung (geimpft, getestet, genesen).

Alle Teilnehmer der Sportgruppen müssen also einen entsprechenden Nachweis in die Sportstunde mitbringen (der Nachweis für geimpft bzw. genesen ist nur einmal zu erbringen, allerdings gilt der Nachweis für Genesene nur für 6 Monate). Für Kinder ab 6 Jahren gilt, dass sie mit dem Nachweis, dass sie Schüler sind, als getestet gelten. Kinder unter 6 Jahren benötigen keinerlei Nachweise. Eltern, die ihre Kinder nur hinbringen oder abholen und dabei die Halle betreten, benötigen keinen Nachweis, allerdings herrscht in Innenräumen Maskenpflicht.

Für den Außenbereich gibt es aktuell keine 3G Regelung. Hier kann also weiterhin noch ohne Nachweis Sport gemacht werden. Wie sich die Situation nach den Sommerferien entwickelt und welche Regelungen dann gelten, ist allerdings noch unklar. Änderungen veröffentlichen wir selbstverständlich immer zeitnah hier auf der Homepage. Informieren Sie sich aber gerne immer selbst in den Nachrichten.

Bei konkreten Fragen zum Ablauf in Ihren Übungsstunden, wenden Sie sich bitte an Ihre Abteilungs-/Übungsleiter.