2G+

Seit Samstag 04.12.21 gilt in der Alarmstufe II in Sportstätten 2G+. Das bedeutet es haben weiterhin nur geimpfte oder genesene Personen Zugang zur Halle, sowie zu unseren Sportangeboten, allerdings ist nun für eine Teilnahme am Sportbetrieb auch ein gültiger Testnachweis nötig!

Ausgenommen hiervon sind schon geboosterte Personen, sowie weiterhin Schüler*innen unter 18 Jahren.
Außerdem sind Personen, deren letzte Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt, sowie Personen, deren Genesung nicht länger als 6 Monate zurückliegt mit geboosterten Personen gleichzustellen.

Es gibt die Möglichkeit einen mitgebrachten Schnelltest unter Aufsicht des Übungsleiters oder der Übungsleiterin durchzuführen (dafür erhalten Sie allerdings kein Zertifikat, der negative Test ist also nur für das eine Übungsangebot gültig). Falls Sie daran Interesse haben, wenden Sie sich an Ihren Übungsleiter/Ihre Übungsleiterin und klären ab, ob er/sie die Testung anbieten kann.