Liebe Volleyballfreunde,

nachdem im Kreis Tübingen die Inzidenz sinkt, dürfen auch wir gemäß der aktuellen Verordnung (Bundesnotbremse) unser Beachvolleyballfeld in naher Zukunft wieder in Betrieb nehmen.

Allerdings gelten nach wie vor Kontaktbeschränkungen sowie die strikte Einhaltung des genehmigten Hygienekonzepts incl. Kontakt-Nachverfolgung.

Da der Beachplatz keine öffentliche Einrichtung sondern Teil der Sportanlage des SV Weilheim ist, wird unser Verein bei Verstößen gegen diese Vorgaben haftbar.

Aus diesem Grund müssen wir das Benutzen des Beachplatzes momentan ausschließlich auf die Volleyballabteilung des SV Weilheim beschränken.

Eine Nutzung von freien Gruppen ist zur Zeit leider nicht gestattet !